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Warnhinweis Vorsicht bei Anzeigenaufträgen

Derzeit häufen sich Meldungen über irreführende Methoden beim Verkauf von Anzeigenverträgen. Unternehmen und Selbstständige sollten besonders aufmerksam sein, bevor sie vermeintlich harmlose Formulare oder Vertragsunterlagen unterschreiben.

 Masche & Kritikpunkte:

Typische Vorgehensweisen & Kritikpunkte

  • Vortäuschen bestehender Geschäftsbeziehungen Anrufe oder E‑Mails erwecken häufig den Eindruck, es bestehe bereits ein Vertrag, eine frühere Zusammenarbeit oder es gehe lediglich um eine kostenlose Datenaktualisierung.
  • Gezielter Zeitdruck durch verspätete Vertreterbesuche: Außendienstmitarbeiter erscheinen bewusst deutlich später als vereinbart. Durch den entstandenen Zeitdruck werden Unterlagen oft hastig unterschrieben, ohne das Kleingedruckte vollständig zu prüfen.
  • Versteckte oder unklare Kosten: Preisangaben sind teilweise nur im Kleingedruckten zu finden oder nicht eindeutig erkennbar. Dies kann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) darstellen.
  • Mögliche arglistige Täuschung: Wenn der kostenpflichtige Charakter eines Formulars bewusst verschleiert wird, kann der Verdacht einer arglistigen Täuschung gemäß § 123 BGB bestehen.
     

Empfehlung für Betroffene: Betroffene

  • Keine Unterschrift leisten: Formulare, die überraschend per E‑Mail oder Fax eintreffen, sollten ignoriert oder sorgfältig geprüft werden.
  • Nicht unter Zeitdruck handeln: Lassen Sie sich niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen – auch nicht bei unangekündigten oder verspäteten Vertreterbesuchen.
  • Zahlungen zurückhalten: Auf zweifelhafte Rechnungen sollte nicht gezahlt werden. Prüfen Sie, ob tatsächlich eine vertragliche Leistung erbracht wurde (z. B. Verteilung, Veröffentlichung).
  • Rechtliche Unterstützung einholen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherorganisation.

 Kontakt

Claudia Mohr (Ass. jur.)

Juristische Sachbearbeiterin

Tel. 0651 207-114

cmohr--at--hwk-trier.de