Einsatz von Subunternehmen am Bau. Haftungsrisiken vermeiden
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Nicht nur große Generalunternehmen, sondern auch kleine Bau- oder Handwerksbetriebe machen regelmäßig davon Gebrauch. Gründe dafür sind der Fachkräftemangel, Kosten- und Flexibilisierungsgesichtspunkte. Jedoch birgt der Einsatz von Nachunternehmen zahlreiche Risiken. In der Praxis sehr wichtig ist die Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. So ist in Deutschland die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe grundsätzlich verboten. Allerdings kommt es oft zum scheinbaren Abschluss von Werkverträgen, bei denen es sich tatsächlich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ,handelt. Kontrollen durch den Zoll können zu Bußgeldern führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus haftet ein Generalunternehmer, wenn ein Nachunternehmer seinen Mitarbeitern nicht den Mindestlohn zahlt und keine Beiträge an die SO-KA Bau abführt. Durch eine umsichtige Vertragsgestaltung und Vertragsausführung lassen sich die Risiken minimieren.
Das Webinar gibt einen praxisnahen Überblick zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von Subunternehmen in der Baubranche. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Abgrenzung zwischen einem Werkvertrag und der Arbeitnehmerüberlassung. Abgerundet wird die Veranstaltung durch die baurechtliche Perspektive zur Vertragsgestaltung
beim Nachunternehmereinsatz.
Begrüßung und Einführung
- Formen des Fremdpersonaleinsatzes
- Besonderheiten beim Fremdpersonaleinsatz in der Baubranche
Arbeitsrechtliche Aspekte beim Einsatz von Subunternehmen
Abgrenzung Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassung
Wo ist die Arbeitnehmerüberlassung im Baubereich zulässig?
Risiko Scheinwerkverträge
Scheinselbständigkeit
Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
Mindestlöhne
SOKA-Bau
Exkurs: Arbeitsgemeinschaft / Gerätemiete
Risiken minimieren
Rechtsfolgen und Risiken bei illegaler Beschäftigung
Durchgriffshaftung in der Leistungskette
Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen
Richtiges Verhalten bei Kontrollen durch den Zoll
Besonderheiten beim Einsatz ausländischer Subunternehmen
Einsatz von Fremdpersonal aus der EU, dem EWR und Drittstaaten
Arbeitnehmerentsendegesetz
Regelungen zur Sozialversicherung
Subunternehmereinsatz aus baurechtlicher Sicht
Vertragsgestaltung
Abstimmung Haupt- und Nachunternehmervertrag
BGB- oder VOB/B-Vertrag?
Schriftverkehr bei der Durchführung des Nachunternehmervertrags
Ihr Dozent
Kai F. Sturmfels, Rechtsanwalt, LL.M., Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Wendler Tremml, Düsseldorf
Die durchführende Institution der Veranstaltung ist das IHK/HWK-Europa- und Informationscentre Rheinland-Pfalz, Trier (EIC). Ihre Anmeldedaten werden an das EIC, Frau Lübeck zur weiteren Bearbeitung und Rechnungsstellung weitergeleitet.
Ansprechpartner EIC: Dagmar Lübeck, Tel. 0651/97567-16, E-Mail: luebeck@eic-trier.de
Anmeldeschluss: 2. Juni 2025
Abmeldungen: Abmeldungen müssen bis spätestens 19. Mai 2025 schriftlich bei der EIC Trier GmbH eingegangen sein. Bei einem späteren Rücktritt bzw. Nichterscheinen ist die vollständige Teilnahmegebühr zu entrichten.
Datenschutz: Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung digital gespeichert werden.
Organisatorisches: Den Zugangslink und die Präsentation erhalten Sie im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail. Im Nachgang zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebescheinigung
Technik: Zur Durchführung des Webinars greifen wir auf die in Deutschland entwickelte und DSGVO-konforme Software edudip.com zurück. Weitere Informationen zu edudip: https://help.edudip.com/de/knowledge-base/technische-voraussetzungen-zur-nutzung-der-edudip-software/