Diese Weiterbildung wird nach DGUV Information 205-003 durchgeführt.
Sorgen Sie für ein sicheres Arbeitsumfeld!
Je nach Größe und Gefährdungslage ist die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten in Handwerksbetrieben, der Industrie sowie in Einrichtungen wie Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben – in jedem Fall jedoch ein wesentlicher Bestandteil eines verantwortungsvollen Risikomanagements.
Ihr Vorteil
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Brandgefahren minimieren
- Wertvolle Zusatzqualifikation
Zielgruppe
Meister/innen oder Gesell/-innen
Planer/innen und Architekt/innen
Hausmeister/innen und Hausverwalter/innen
Handwerksbetriebe, Krankenhäuser, Verwaltungen, Banken, Versicherungen und Industriebetriebe
Inhalt
Modul 1: Einführung Brandschutz
Ziele des Brandschutzes und rechtliche Grundlagen
Modul 2: Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
Chemisch-physikalische Grundlagen
Brandrisiken
Löschmittel und Löscheinrichtungen
Modul 3: Baulicher Brandschutz
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Brandschutzsoftware
Typische Praxisfehler
Modul 4: Anlagentechnischer Brandschutz
Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Modul 5: Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
Schweißen, Löten, Trennen, Auftauen
Dachdeckerarbeiten
Modul 6: Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzkonzepte und Organisation
Verhalten bei Bränden
Alarmierung, Evakuierung und Brandbekämpfung
Feuerlöschausbildung und Übung
Modul 7: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Haftpflicht, Haftung, Versicherungsschutz für Handwerksbetriebe
Einsatztaktik/Leistungsvermögen
Teilnahmebedingung
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an diesem Lehrgang teilgenommen haben.
Abschluss
Zertifikat / Teilnahmebestätigung
Aktualität der Ausbildung
Liegt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten länger als fünf Jahre zurück und/oder kann eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden, ist die Teilnahme an einer Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie erforderlich.
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